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Das kleine 1x1 der Elektro- und Hybridfahrzeuge

Das kleine 1x1 der Elektro- und Hybridfahrzeuge

Der Antrieb macht den Unterschied! Das Umweltbewusstsein vieler Menschen steigt und damit auch die Zulassungszahlen von Elektro- & Hybridfahrzeugen. Vielleicht haben Sie auch schon überlegt, ob das nächste Auto wieder einen herkömmlichen Verbrennungsmotor haben muss? Aktuell bietet die Bundesregierung weitere Anreize für diejenigen, die auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge umsteigen wollen.

Aber welcher Elektro-Antrieb wird gefördert und worin unterscheiden sie sich?


Elektro-Fahrzeuge

Der Antrieb erfolgt ausschließlich mit elektrischer Energie, gespeist aus einem wieder aufladbaren Akkumulator (Akku), dessen Reichweite durchschnittlich 220 km beträgt. Vorteile dieses Antriebs:

  • Kaufprämie = Förderung beim Kauf durch Bund und Hersteller (bis 9.000€)
  • Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025, danach ermäßigt sich die zu zahlende Kfz-Steuer um 50 %. Details finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
  • besondere Vorteile wie teilweise kostenloses Parken für E-Autos mit E-Kenn­zeichen und vieles mehr
  • weniger Verschleißteile und geringe Wartung nötig (z. B. kein Ölwechsel…)

Hybrid-Fahrzeuge

Hier besteht der Antrieb aus zwei Komponenten:  Dem Antriebs-Akkumulator und dem Verbrennungsmotor, d. h. beide Techniken sind im Fahrzeug verbaut. Die Art, wie diese Antriebe kombiniert werden, beeinflusst neben der Reichweite und dem Vebrauch auch die Frage, ob Sie beim Kauf des Hybrid-Fahrzeugs mit einem Umweltbonus rechnen können oder nicht. Hier finden Sie die Unterschiede kurz erklärt:

Plug-in-Hybrid

Distanzen bis ca. 50 km können bei einem Plug-in-Hybrid rein elektrisch gefahren werden. Danach übernimmt der Verbrennungsmotor den Antrieb. Das Laden der Batterie erfolgt extern mithilfe eines Ladekabels z. B. über eine Steckdose. Vorteile:

    • Kaufprämie = Förderung beim Kauf durch Bund und Hersteller (bis 6.750€) bis Ende 2022
    • durch Kombination beider Technologien, keine Abhängigkeit von Ladesäulen

Mild-Hybrid

Der Verbrennungsmotor wird durch ein Elektroantriebsteil unterstützt. Die Bremsenergie kann in einer Nutzbremse wiedergewonnen werden. Es sind keine rein elektrischen Fahrten möglich.

Voll-Hybrid

Kurze Strecken können mit geringer Geschwindigkeit rein elektrisch zurückgelegt werden, dennoch kommt hauptsächlich der Verbrennungsmotor zum Einsatz. Der Akkumulator wird durch den Verbrennungsmotor sowie durch Bremsenergie aufgeladen.


Passender Versicherungsschutz für Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug

Zusätzlich zur Absicherung der herkömmlichen Kfz-Versicherung erfordern die neuen Antriebe veränderten Versicherungsschutz. Es gibt beispielsweise zwei Möglichkeiten, die besondere Gefahrenquelle des Akkus abzusichern.

Elektro-Plus

Mit diesem Baustein können Sie den Versicherungsschutz für Ihren Antriebs-Akku erweitern, sodass dieser auch außerhalb von Unfallschäden versichert ist. Beispielsweise sind Bedienungs- oder Überladungsfehler mit abgesichert. Somit eignet er sich ideal, wenn Sie den Akku zusätzlich zum Fahrzeug erworben oder geleast haben und hierfür die volle Gefahr tragen.

Akku-Ausschluss

Sie haben die Möglichkeit den Akku aus dem Versicherungsschutz auszuschließen. Im Gegenzug erhalten Sie hierfür einen Beitragsnachlass in der Kaskoversicherung. Dies ist sinnvoll, wenn beispielsweise der Leasinggeber weiterhin die Gefahr für den Akkumulator trägt und somit auch bei Unfallschäden dafür leistet.


Welche Fahrzeuge erhalten eine Förderung und was ist zu beachten?

Eine vollständige Auflistung der förderfähigen Fahrzeuge und eine Übersicht zu den Kaufprämien können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abrufen.


Video: Wissenswertes rund um die Versicherung des Akkus




Kfz-Versicherung mit Beratung

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